Für die Kantine im Erdgeschoss des modernen Büro- und Verwaltungsgebäude Ammonhof in Dresden wird ein neuer Betreiber gesucht.
Aufteilung der Flächen:
ca. 305 m² Kantinenfläche
ca. 120 m² Teilfläche im EG (Speiseraum)
ca. 54 m² Lagerfläche
Ein Stellplatz steht zur Anmietung für ca. 65 EUR/SP in der Tiefgarage zur Verfügung.
Die Wilsdruffer Vorstadt ist ein zentral gelegener und lebendiger Stadtteil Dresdens, der sich durch seine vielfältige Mischung aus historischen Gebäuden, modernen Wohn- und Bürokomplexen sowie einer ausgezeichneten Infrastruktur auszeichnet. Der Stadtteil liegt westlich der Altstadt und grenzt unmittelbar an bedeutende städtische Knotenpunkte, was ihn zu einem attraktiven Standort für Gewerbeflächen macht. Das Viertel ist sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Mehrere Straßenbahn- und Buslinien verbinden den Stadtteil direkt mit dem Dresdner Hauptbahnhof und anderen wichtigen Stadtteilen. Für Autofahrer bietet die Nähe zur Bundesstraße B173 und die schnelle Erreichbarkeit der Autobahnen A4 und A17 ideale Voraussetzungen.
Die Kantinenfläche befindet sich in einem modernen Gebäude, das durch seine Architektur und Funktionalität besticht. Große Fensterfronten sorgen für eine helle und einladende Atmosphäre. Die Fläche ist bereits für den Betrieb als Kantine ausgestattet, mit modernen Küchengeräten und ausreichend Platz für Gäste.Die zentrale Lage, hervorragende Verkehrsanbindungen und die dynamische Umgebung bieten optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen gastronomischen Betrieb. Mit einer großen Zahl an potenziellen Gästen aus den umliegenden Büros und Geschäften ist die Kantinenfläche ein attraktives Angebot für Investoren und Gastronomen.
Bei Mietvertragsabschluss entsteht unsererseits gegenüber dem Mieter ein Honoraranspruch in Höhe von 1,19 Nettokaltmieten. Das Honorar versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Honorar ist verdient und fällig bei Mietvertragsabschluss.
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Darstellungen und Preise stammen ausschließlich vom Eigentümer oder eines Dritten. Eine Haftung unseres Unternehmens hierfür ist ausgeschlossen. Irrtum und die zwischenzeitliche Vermietung der Gewerbeeinheit bleiben vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.
Bei Mietvertragsabschluss entsteht unsererseits gegenüber dem Mieter ein Honoraranspruch in Höhe von 1,19 Nettokaltmieten. Das Honorar versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Honorar ist verdient und fällig bei Mietvertragsabschluss.
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