BauGB-UPGRADE 2026: MEHR TEMPO - WENIGER BÜROKRATIE
Reform soll Wohnungsbau ankurbeln
Mit dem am 27. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen „BauGB-Upgrade“ soll der Wohnungsbau beschleunigt und das Planungsrecht modernisiert werden. Die Verabschiedung der Reform wird für Herbst 2026 angestrebt. Kern der Novelle ist die Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ in angespannten Wohnungsmärkten, wodurch Wohnbauvorhaben bei Planungsentscheidungen stärker gewichtet werden. Gleichzeitig sollen verpflichtende Digitalisierungsstandards, verkürzte Fristen und vereinfachte Umweltprüfungen Genehmigungsverfahren beschleunigen. Kommunen erhalten zudem erweiterte Instrumente gegen Problemimmobilien, während Klimaanpassung, Krisenvorsorge und Landesverteidigung stärker in die Raumplanung integriert werden. Weitere Maßnahmen betreffen die Förderung von Stadtgrün sowie den erleichterten Bau von Feuerwehr- und Rettungseinrichtungen.
Während Bundesregierung und Teile der Immobilien- und Bauwirtschaft die Reform als wichtigen Schritt zu schnellerem Bauen bewerten, fordern Opposition und Verbände Nachbesserungen. Kritisiert werden fehlende Vorgaben für bezahlbaren Wohnraum, mögliche Bodenpreissteigerungen sowie eine unzureichende Berücksichtigung von Klima- und Bestandsentwicklung. Zudem bezweifeln Experten die tatsächliche Reichweite der Regelungen, da der neue Vorrang für Wohnungsbau nur einen begrenzten Teil der Genehmigungsverfahren erfassen dürfte.