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DRESDEN GREIFT DURCH: NEUE SATZUNG SOLL HUNDERTE AIRBNB-WOHNUNGEN ZURÜCKHOLEN

Dresden will mit einer neuen Zweckentfremdungssatzung den boomenden Markt für Ferienwohnungen eindämmen und bis zu 700 Wohnungen zurück in den regulären Wohnungsmarkt holen. Die Regelung basiert auf dem sächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetz und soll zunächst fünf Jahre gelten.
Künftig gelten Wohnungen als zweckentfremdet, wenn sie länger als zwölf Wochen im Jahr als Ferienunterkunft vermietet oder mehr als zwölf Monate leer stehen. Anders als ursprünglich geplant soll die Satzung für das gesamte Stadtgebiet gelten, um Ausweichbewegungen in andere Viertel zu verhindern.
Für bestehende, bislang nicht genehmigte Ferienwohnungen ist ein zweijähriger Bestandsschutz vorgesehen. Danach müssen sie wieder regulär vermietet werden. Ausnahmen gelten etwa für genehmigte Ferienwohnungen, Wohnheime oder selbst genutzte Zweitwohnungen. Eigentümer, die gegen die Regeln verstoßen, sollen Ersatzwohnraum schaffen oder Ausgleichszahlungen leisten.
Beschlossen ist die Satzung noch nicht. Am 18. Mai soll er zunächst im Ältestenrat beraten und anschließend in die Ausschüsse sowie den Stadtrat eingebracht werden. Erst wenn der Stadtrat zustimmt, wird das sogenannte "Airbnb-Verbot" in Kraft.
Ein konkretes Inkrafttretensdatum gibt es bislang noch nicht. Nach bisherigen Einschätzungen könnte die Regelung aber noch 2026 gelten, sofern der Stadtrat zustimmt.
Leipzig hat bereits seit 2024 eine vergleichbare Satzung – dort wurden nach Angaben der Stadt rund 800 Wohnungen zurückgeführt.

Quelle: Sächsische Zeitung