<< Zurück zu Publikationen
Modernes Wohnhaus mit 'MIETRECHT' in großen Buchstaben an der Fassade, neben Text zu geplanten Mietrechtsreformen.

GEPLANTE VERSCHÄRFUNGEN IM MIETRECHT

Das Bundesjustizministerium legt einen Referentenentwurf zur Reform des Mietrechts vor. Ziel ist ein besserer Schutz vor hochpreisigen möblierten Wohnungen, missbräuchlichen Kurzzeitverträgen, stark steigenden Indexmieten und Kündigungen bei Zahlungsverzug.

MÖBLIERTE WOHNUNGEN
Vermieter sollen in angespannten Märkten vor Vertragszusage offenlegen, wie hoch der Möblierungszuschlag ist und welche Miete ohne Möbel gilt. Der Zuschlag muss „angemessen“ sein. Für voll möblierte Wohnungen sind 5 % der Nettokaltmiete als Obergrenze vorgesehen. Ohne Offenlegung dürfte nur die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden.

KURZZEIT- & BEFRISTETE MIETVERTRÄGE
Ausnahmen von der Mietpreisbremse sollen nur noch bei Verträgen bis sechs Monate gelten – und nur bei besonderem Anlass des Mieters, etwa Projektarbeit oder Praktikum.

INDEXMIETEN & SCHONFRISTZAHLUNG
Indexmieten sollen auf 3,5 % Erhöhung pro Jahr gedeckelt werden. Künftig soll zudem eine ordentliche Kündigung wegen Rückständen einmalig durch vollständige Nachzahlung abgewendet werden können.

MODERNISIERUNGSKOSTEN
Vermieter könnten Modernisierungskosten bis zu 20.000 Euro umlegen – aus Sicht von Kritikern ein zusätzlicher Mieterhöhungshebel.

POLITISCHER PROZESS & KRITIK
Der Entwurf liegt Ländern und Verbänden vor; ein Abschluss wird möglichst bis zur Sommerpause angestrebt. Haus & Grund Deutschland warnt vor Investitionshemmnissen. Die Die Linke fordert weitergehende Eingriffe wie einen Mietendeckel, die Bündnis 90/Die Grünen sprechen vom „absoluten Minimum“.