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HEIZGESETZ 2.0: MEHR FREIHEIT, MEHR RISIKO?

Die Bundesregierung verabschiedet sich teilweise vom umstrittenen Heizgesetz der Ampel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) fällt die Pflicht weg, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Auch ein faktisches Aus für Gas- und Ölheizungen ab 2045 ist vom Tisch. Stattdessen setzt die Koalition auf mehr Technologieoffenheit und die sogenannte „Biotreppe“: Fossile Brennstoffe sollen schrittweise mit grünen Anteilen ergänzt werden.

Für Eigentümer klingt das zunächst nach Entlastung. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, Förderprogramme für den Heizungstausch sollen mindestens bis 2029 laufen. Gleichzeitig bleiben Fragen offen:
Woher sollen künftig ausreichend biogene oder synthetische Brennstoffe kommen? Und zu welchem Preis?

Kritiker sehen im Gesetz daher weniger einen Kurswechsel als eine Verschiebung der Kosten in die Zukunft. Zwar wird der CO2-Preis vorerst eingefroren, doch Mieter und Vermieter sollen steigende Zusatzkosten künftig teilen. Ab 2028 sollen bei neu eingebauten fossilen Heizungen CO2-Kosten und Gasnetzentgelte je zur Hälfte von Mietern und Vermietern getragen werden. Ab 2029 gilt das zusätzlich für Mehrkosten biogener Brennstoffe in den ersten Stufen der Biotreppe.

Damit geht die Regierung über das bisherige, nach Emissionshöhe gestaffelte CO2-Kostenmodell hinaus. Ziel ist es, Vermieter stärker an den Folgekosten fossiler Heizungen zu beteiligen und Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen. Die neue Freiheit bei der Heizungswahl birgt also neue finanzielle Risiken für Eigentümer.

Die Immobilienwirtschaft begrüßt die Abkehr von Verboten, warnt jedoch vor fehlender Planungssicherheit und unklarer Wärmeplanung. Kritiker aus der Klimapolitik sehen im Gesetz dagegen einen Rückschritt – und lediglich eine Verschiebung der Kosten und Konflikte in die Zukunft.

Die angekündigte Überprüfung 2030 dürfte deshalb entscheidend werden. Sollte Deutschland seine Ziele verfehlen, könnte die Regulierung später umso härter zurückkehren.