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Text 'Rolle Rückwärts beim Heizungsgesetz', Paragraphenzeichen, 'GEG' und glühender Heizkörper auf Fliesenboden.

ROLLE RÜCKWÄRTS BEIM HEIZUNGSGESETZ

Die Koalition aus Union und SPD will die Heizungsregeln im Gebäudeenergiegesetz grundlegend ändern. Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll gestrichen werden.

KERNPUNKTE

  • Künftig dürfen weiterhin auch reine Gas- und Ölheizungen neu eingebaut werden, neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Systemen. Damit wird die Idee bei Heizungstausch gleich auf überwiegend erneuerbare Energien zu gehen wieder gestrichen.
  • Voraussetzung ist, dass diese neuen fossilen Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweise steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe (z.B. Biomethan, synthetische Kraftstoffe) nutzen. Startpunkt sind mind. 10 % „grüne“ Brennstoffe ab 2029.
  • Verbraucher sollen dafür entsprechende Energielieferverträge wählen; die Anbieter müssen passende Tarife mit Bio-Anteil bereitstellen. Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll jedoch kein CO2-Preis fällig werden.
  • Die Klimaschutzziele im Gebäudesektor bleiben formal bestehen. 2030 ist eine Überprüfung vorgesehen; falls der Gebäudesektor dann die Ziele verfehlt, soll nachgebessert werden.
  • Die Förderung für energetische Sanierung und für Wärmepumpen im Rahmen der BEG bleibt mindestens bis 2029 bestehen; auch der Ausbau der Fernwärme soll gestärkt und verbraucherfreundlicher gestaltet werden.
  • Bislang handelt es sich nur um ein Eckpunktepapier, das tatsächliche „Gebäudemodernisierungsgesetz“ soll im Frühjahr ausgearbeitet und beschlossen werden.

FAZIT
Die Instrumente, die das alte GEG zur Habeck-Gesetzgebung gemacht haben, sind weitgehend gestrichen; übrig ist ein abgeschwächtes, quotenbasiertes Rest-Steuerungselement.