SOLARPFLICHT WIRD ZUM NEUEN PLANUNGSSTANDARD
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird eine bundesweite Solarpflicht eingeführt. Sie gilt stufenweise. Ab 2027 sind zunächst neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche betroffen, ab 2030 dann auch neu errichtete Wohngebäude – unabhängig von ihrer Größe. Damit wird Photovoltaik für Projektentwickler spätestens ab 2030 zum festen Bestandteil der Neubauplanung.
Für die Projektentwicklung verschiebt sich die Frage damit vom „Ob?“ zum „Wie?“. Entscheidend werden eine bedarfsgerechte Dimensionierung, die technische Integration und ein wirtschaftlich sinnvolles Nutzungskonzept. Zählerstruktur, Wärmepumpen, Wallboxen und PV-Anlage sollten bereits frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Dabei reicht es nicht, lediglich die Mindestanforderungen zu erfüllen. Wird der Solarstrom beispielsweise nur für den Allgemeinstrom genutzt, bleibt wirtschaftliches Potential ungenutzt. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht dagegen, den erzeugten Strom direkt im Gebäude durch die Bewohner zu nutzen und damit den Eigenverbrauch zu erhöhen. Angesichts sinkender Einspeisevergütungen gewinnt dieser Ansatz zusätzlich an Bedeutung.
Die Solarpflicht dürfte damit weniger zum Umbruch als zur Standardisierung der Projektentwicklung führen. Wer technische und wirtschaftliche Anforderungen früh zusammenführt, kann Prozesse vereinfachen, die Anlagengröße optimieren und etablierte Abläufe auf weitere Projekte übertragen.